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Urheberrecht
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AGB Rheinhotel Rüdesheim
1. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird/werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis zwei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung. Eine Änderung der Zimmerzahl plus/minus 10% ist bis drei Wochen vor Anreise kostenlos möglich.
2. An- und Abreise
Ohne anderslautende schriftliche Abmachungen ist der Zimmerbezug nicht vor 14.00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe hat bis 10.30 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 10.30 Uhr der Rezeption spätestens bis 20.00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen: bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
3. Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der Mwst, nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreise mehr als vier Monate liegen, behält sich das Hotel vor. Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in EURO.
4. Zahlungen
Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 20% des vereinbarten Preises verlangen.
5. Rücktritt
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftformen erfolgen. Bei Nichtanspruchnahme der vertraglichen Leistungen gilt für den Individualgast: Der Aufenthalt kann bis 1 Woche vor Anreise kostenfrei auf ein verfügbares Datum binnen der folgenden 6 Wochen verschoben werden. Ab 6 Tage vor Anreise: 90%. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung.
6. Haftung
Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder Ihre Gäste verursachten Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgeld nicht gemindert. Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung an der Rezeption hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung an dieser zu hinterlegen. Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Sollten Störungen oder Defekte an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so ist dies ohne Verzug der Rezeption zu melden. Das Hotel wird dann für unverzügliche Abhilfe sorgen. Eine Zurückhaltung oder Minderung des Zimmerpreises kann hieraus nicht hergeleitet werden. Nächtliche Ruhestörungen durch andere Hotelgäste werden im Rahmen der Möglichkeiten des Hauses unterbunden. Ruhestörungen durch die verkehrliche Lage des Hauses unterliegen der höheren Gewalt. Eine Reduzierung des Preises wegen Ruhestörung ist ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen
Im Kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat.Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.